Absturzsicherungen, Steigschutz- und Anschlageinrichtungen
Steigschutzeinrichtungen ermöglichen absturzgesichertes Begehen von fest installierten senkrechten Steigleitern und Steigeisengängen, wie z.B.:
- an Türmen, Schornsteinen, Hochbehältern, Brückenpfeilern, Masten, Antennenträgern, Maschinen und Betriebseinrichtungen
- an Hochregalen und Industrieanlagen, Gebäuden und Fassaden
- in Schachtanlagen und Gruben sowie Becken im Wasser- und Abwasserbereich
Anschlageinrichtungen ermöglichen absturzgesichertes Begehen hochgelegener Arbeitsplätze und Verkehrswege, wie z.B.:
- an Arbeits- und Laufstegen an Stauwerksmauern, Brücken, Silos und Kränen
- auf Türmen, Schräg- und Flachdächern, an Wänden und Fassaden, im Bereich von Rührwerken, Öfen und Kläranlagen, in Schächten und Gruben
- an Einrichtungen für Arbeiten auf Fahrzeugdächern oder Kesselwagen