AGB für Unternehmen
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
der Drahtspleißerei Köppen GmbH, Grünauer Fenn 37, 14712 Rathenow
bei Verträgen mit Unternehmern
§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i. V. m. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
(5) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.
(6) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung (Ausführung von Aufträgen) ist ausschließlich
die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
(3) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung oder der Preisliste zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten ab Werk- oder Vertreterlager einschließlich Verpackung.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Zu Grunde gelegt wird die jeweils geltende Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
(4) Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
(5) Die Zahlung erfolgt nach Ihrer Wahl entweder per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, per Paypal, auf Rechnung (nur über das Kundenkonto möglich und ab der 2. Bestellung) oder bar an unseren Firmensitz.
(6) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
(7) Stehen dem Verkäufer gegen denselben Käufer mehrere Forderungen zu, so werden ohne abweichende Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen, sodann auf ungesicherte, sodann auf die ältesten Forderungen verrechnet.
(8) Wechsel werden nicht akzeptiert.
§ 4 Rechnung
Der Käufer stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnung zu.
Der Käufer kann unabhängig davon auf Übersendung einer Papierrechnung bestehen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung, Rücktritt
(1) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss , aber vor Auslieferung der Ware Tatsachen bekannt werden, die den Zahlungsanspruch des Verkäufers gefährden ( z.B. falsche Angaben des Käufers über seine Kreditwürdigkeit, erfolgloser Vollstreckungsversuch, Abgabe der Offenbarungsversicherung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers). Bloße Verdachtsgründe oder negative Auskünfte genügen nicht.
§ 6 Lieferung
(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
(2) Der Käufer trägt die Versand- und Transportkosten, welche Sie bitte derVersandkostentabelle entnehmen.
(3) Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel ist in das billige Ermessen des Verkäufers gestellt. Der Käufer kann verlangen, dass die Sendung auf Kosten des Käufers versichert wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Versandrichtlinien.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits jetzt ab.
Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer nach schriftliche Aufforderung
durch den Verkäufer die Abtretung offen zu legen und beim Einzug der Forderung Unterstützung zu leisten.
(3) Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder die Pfändung der abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Rückgabe & Umtausch
Generell von der Rückgabe bzw. Umtausch ausgeschlossen sind Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen, die aufgrund individueller Kundenspezifikation nicht wieder zum Verkauf angeboten werden können.
Die Berechnung von Bearbeitungskosten bzw. Einlagerungsgebühr bleibt uns vorbehalten.
Wer trägt die Rücksendekosten im Falle einer Retoure, Rückgabe oder Umtausch?
Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bitte schicken Sie ohne vorherige Absprache keine unfreien Pakete an uns zurück. Die entstandenen Kosten werden Ihnen im Nachhinein in Rechnung gestellt.
§ 10 Mängelansprüche
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Lieferung.
§ 11 Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder Garantieübernahmen.
Drahtspleißerei Köppen GmbH
Geschäftsführer: Guido Köppen, Janina Funke
Anschrift: Grünauer Fenn 37, 14712 Rathenow,
Telefon: 03385 4944310,
Fax: 03385 49443130,
E-Mail-Adresse:info@seil-koeppen.de
Stand: 13.09.2023